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Wege und Kreise in Graphen

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Definition 2.2 (Vollst¨andiger Graph)  Ist |Eund = E 2 , so spre- chen wir von einem vollst¨andigen Graphen Kn. Definition 2.3 (Bipartiter Graph)  Falls aus zwei disjunkten Mengen und T  besteht, und jede Kante eine Ecke aus und eine andere in T  hat, so nennen wir den Graphen G(+T, Kbipartit. Weiterhin sprechen wir von einem  vollst¨andigen bipartiten Graphen  KS,T , falls alle Kanten zwischen  S und T  vorhanden sind. S T Abbildung 2: Ein bipartiter Graph Definition 2.4 (Weg)  Ein Weg Pn in einem Graphen besteht aus einer Fol- ge von verschiedenen Ecken  u1, u2, . . . , un  mit  uiui+1    E. Die L¨ange des Weges ergibt sich aus der Anzahl der Kanten, also 1. Definition 2.5 (Kreis)  Ein Kreis Cn ist eine Folge von verschiedenen Ecken u1, u2, . . . , un, u1, also ein geschlossener Weg. 3   Wege und Kreise Definition 3.1 (Untergraph)  Sei G(E, K) ein Graph. Dann nennen wir den Graphen  H(E0, K0)  Untergraph von G, wenn  E0    und K0    K. Enth¨alt alle Kanten zwischen den Ecken von E0, die auch in vorhanden sind, dann heißt H  induzierter Untergraph. Definition 3.2 (Zusammenhangskomponenten)  Ein Knoten   ist erreichbar  von  u     E, wenn es einen Weg  P  in  G  von  u  nach  v  gibt. Die Erreichbarkeit bildet eine¨ Aquivalenzrelation auf dar, die induzierten Un- tergraphen bilden die¨ Aquivalenzklassen, wir nennen sie  Zusammenhangs- komponenten. 2
  
Bürgerliches Gesetzbuch BGB
von Helmut Köhler
Siehe auch:
Handelsgesetzbuch HGB: ohne Seehandelsrech...
Arbeitsgesetze
Grundgesetz GG: Menschenrechtskonvention, Europäischer Gerichtsh...
Strafgesetzbuch StGB
Aktiengesetz · GmbH-Gesetz: mit Umwandlungsgesetz, Wertpapiererw...
Zivilprozeßordnung. ZPO
 
   
 
     
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